Qualifizieren
Qualifizierung eines Pulvermischers in der Galenik
Verbraucherrechte werden in der Regel auf nationaler Ebene überwacht. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, von denen keine Gefahr ausgeht. Darüber hinaus soll der Verbraucher auch dahingehend geschützt werden, dass deklarierte Wirk-/Wertstoffe tatsächlich enthalten sind. Und zwar in der deklarierten Menge.
Die Pulvermischbetriebe werden Qualitätsaudits unterzogen. Diese unterscheiden sich je nach Produktkategorie: Chemikalien, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, pharmazeutische Wirkstoffe.
Der Qualifizierungsprozess umfasst alle wesentlichen Aspekte:
- Personal
- Störfallmanagement
- Lüftung und Klima
- Maschinen und Anlagen
- Prozessleitsysteme und Steuerungen
- Rohstoffe
- Hilfs- und Betriebsstoffe
- Reinigungsverfahren
- Dokumentation
- Datensicherung
Beispiel:
In der Pharmazie ist die gleichmäßige Verteilung der Wirkstoffe in der Einzeltablette wichtig. Um dies zu erreichen, muss nicht nur der Mischer auf seine Eignung geprüft werden, sondern der gesamte Produktionsprozess, die Partikelgrößenverteilung und die Verteilbarkeit/Dispergierbarkeit aller Einzelkomponenten. Letztendlich muss nachgewiesen werden, dass sich die Wirkstoffe nicht zersetzen oder verändern.
Pulvermischer dienen der gleichmäßigen Verteilung der an der Rezeptur beteiligten Komponenten. In der Regel handelt es sich um disperse Feststoffe. Es können aber auch flüssige Anteile enthalten sein. Auch diese müssen nach Beendigung des Mischvorgangs gleichmäßig verteilt vorliegen.
Eine grobe Vorbetrachtung für die Zertifizierung des Mischprozesses kann mit Mischgütetests durchgeführt werden.
Mit Hilfe von Mischgüteuntersuchungen können Kleinkomponenten mengenmäßig erfasst werden, wenn an verschiedenen Stellen des Mischraumes gleich große Probenmengen entnommen werden.
Erstellung einer Mischgüteverlaufskurve.
Der Mittelwert der Konzentration wird durch die Mischgutzusammensetzung bestimmt. Er sollte jedoch durch die Auswertung der Proben bestätigt werden.
Wenn der Mischprozess eines neuen Pulvermischers bewertet werden soll, hat sich folgende Vorgehensweise bewährt: Es wird eine Mischgutzusammensetzung von 1:100.000 definiert.
99,999 kg eines pulverförmigen Mischgutes werden in den Mischer gefüllt. Ein Gramm einer kleinen, analytisch gut nachweisbaren Komponente wird hinzugefügt. Die kleine Komponente liegt als desagglomeriertes, trockenes und nanostrukturiertes Pulver vor.
Es wird ein Zeitraum abgeschätzt, in dem der Mischer mit hoher Wahrscheinlichkeit ein bestmögliches Mischergebnis erzielt hat. Dieser Zeitraum wird in 10 gleich große Zeitabschnitte unterteilt. Jeder dieser Zeitabschnitte stellt einen Haltepunkt dar, an dem der Mischer gestoppt wird.
An 10 verschiedenen Stellen im Mischraum werden gleich große Proben entnommen. Am Ende der Versuchsdurchführung liegen 100 gleich große Proben vor. Der Mittelwert stellt den Idealfall der absoluten Gleichverteilung dar. Die Streubreite bezeichnet die um den Mittelwert verteilten Analysenergebnisse.
Statistisch aussagekräftiger als die Streubreite ist die Standardabweichung. Das Quadrat der Standardabweichung wird berechnet, indem die Abweichungen vom Mittelwert quadriert werden. Diese Werte werden pro Haltepunkt aufsummiert und durch die Anzahl der 10 Proben dividiert.
In diesem Fall wird die Mischzeit auf der Abszisse und die Standardabweichung auf der Ordinate aufgetragen. Auf diese Weise erhält man eine " Mischgüteverlaufskurve ".
Im Idealfall pendeln sich die aufgetragenen Punkte um eine technisch ideale Mischgüte ein. Je mehr Messergebnisse vorliegen, desto zuverlässiger sind die Aussagen zur Mischgüte. Je kleiner die Einzelproben sind, desto größer ist der Streubereich. In der Pharmaindustrie kann z.B. die Hälfte einer Einzeltablette als Probenmenge genommen werden.