Baugröße; Apparategröße
Unter Baugröße versteht man in der Mischtechnik/Pulververfahrenstechnik das Prozessvolumen einer Aufbereitungsmaschine. Aus dem Apparatevolumen ergibt sich das Nutzvolumen. Dies ist das maximal zulässige Chargenvolumen, das der Apparat dieser Baugröße verarbeiten/ mischen/ vakuumtrocknen/ synthetisieren kann.
Häufig wird die Gerätegröße durch eine Typenbezeichnung angegeben. amixon® z.B. bezeichnet seine Mischer mit einer Buchstabenkennung und einer Zahl. Die Buchstabenkennung gibt den Gerätetyp an, die Zahl das maximal zulässige Nutzvolumen in der Einheit [Liter]. Die Typenbezeichnung lautet:
- AM für Konusmischer
- AMK für Konusmischer für kontinuierliche Mischprozesse
- AMT für Konusmischtrockner/ Synthesereaktor
- COM für Containermischer
- EM für Einwellenmischer mit Standardfass
- HM für Doppelwellenmischer
- KS für KoneSlid® Mischer
- GS für Gyraton® Mischer
- VM für Vertikaleinwellenmischer
- VMT für Vertikaleinwellenmischtrockner/ Reaktor
Ganz wichtig ist aber, dass man sich bei Preis-/Leistungsvergleichen verschiedener Hersteller auf das maximal zulässige Nutzvolumen bezieht. Das ist das maximale Chargenvolumen, das der Apparat in einer Charge verarbeiten/ vermischen kann.
Diese Angabe ist insofern äußerst wichtig, da viele Mischerhersteller die Typenbezeichnung ihrer Maschinen auf das Bruttovolumen beziehen. Das Nutzvolumen ist je nach Funktionsweise 25% bis 30% kleiner als das Bruttovolumen.