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Baugröße; Apparategröße

 

Unter Baugröße versteht man in der Mischtechnik/Pulververfahrenstechnik das Prozessvolumen einer Aufbereitungsmaschine. Aus dem Apparatevolumen ergibt sich das Nutzvolumen. Dies ist das maximal zulässige Chargenvolumen, das der Apparat dieser Baugröße verarbeiten/ mischen/ vakuumtrocknen/ synthetisieren kann.

 

Häufig wird die Gerätegröße durch eine Typenbezeichnung angegeben. amixon® z.B. bezeichnet seine Mischer mit einer Buchstabenkennung und einer Zahl. Die Buchstabenkennung gibt den Gerätetyp an, die Zahl das maximal zulässige Nutzvolumen in der Einheit [Liter]. Die Typenbezeichnung lautet: 

  • AM für Konusmischer 
  • AMK für Konusmischer für kontinuierliche Mischprozesse 
  • AMT für Konusmischtrockner/ Synthesereaktor 
  • COM für Containermischer 
  • EM für Einwellenmischer mit Standardfass 
  • HM für Doppelwellenmischer 
  • KS für KoneSlid®  Mischer
  • GS für Gyraton®  Mischer 
  • VM für Vertikaleinwellenmischer 
  • VMT für Vertikaleinwellenmischtrockner/ Reaktor 

 

Ganz wichtig ist aber, dass man sich bei Preis-/Leistungsvergleichen verschiedener Hersteller auf das maximal zulässige Nutzvolumen bezieht. Das ist das maximale Chargenvolumen, das der Apparat in einer Charge verarbeiten/ vermischen kann.

Diese Angabe ist insofern äußerst wichtig, da viele Mischerhersteller die Typenbezeichnung ihrer Maschinen auf das Bruttovolumen beziehen. Das Nutzvolumen ist je nach Funktionsweise  25% bis 30% kleiner als das Bruttovolumen.